Hallo Student,
willkommen im Forum.
Student hat geschrieben:Jetzt meinte ein Freund zu mir, daß ich die Studiengebühren steuerlich absetzen kann. Ist dies wirklich möglich? Wenn ja, wie viel akzeptiert das Finanzamt?
Ja, da hat dein Freund. Die Studiengebühren kannst du bei deiner Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dies ist übrigens unabhängig davon, ob du ein Fernstudium oder eine anderweitige staatlich akzeptierte Aus- oder Weiterbildung machst.
Wie viel deiner Bildungskosten du steuerlich absetzen kannst, hängt davon ab, ob dein Fernstudium als Ausbildung oder Weiterbildung zählt. Wird es als Ausbildung eingestuft, kannst du die Studiengebühren nur begrenzt als sogenannte
Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Fortbildung kannst du hingegen voll absetzen.
Unterschied Ausbildung und FortbildungDa deine nächste Frage sicherlich wäre, wo für das Finanzamt der Unterschied zwischen einer Aus- und Fortbildung ist, folgt hier gleich mal proaktiv die Erklärung. Das Finanzamt zählt die erste abgeschlossene Berufsausbildung als Ausbildung, ebenso wie das erste abgeschlossene Studium (oder Fernstudium). Selbst wenn Du nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium oder Fernstudium neben dem Beruf beginnst, zählt das Finanzamt dies leider als Ausbildung.
Die Fortbildung ist hingegen jede Bildungsmaßnahme, die nach der Ausbildung durchgeführt wird und beruflich begründet ist. Als ausgebildeter Bürokaufmann könntest Du beispielsweise ein BWL Fernstudium beginnen. Dies sollte problemlos voll steuerlich abzusetzen sein.
Wie viel kann steuerlich abgesetzt werden?Auch diese Frage möchte ich proaktiv beantworten. Eine Ausbildung, z.B. ein Zweitstudium, kann jährlich nur bis 4.000 Euro Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Bei einer Fortbildung hättest dudie vollen Studierengebühren als Werbungskosten absetzen können.
Was kann außer Studiengebühren steurlich abgesetzt werden?Nicht nur die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar. Auch Kosten für Bücher / Fachliteratur, Prüfungsgebühren oder Kursgebühren können abgesetzt werden. Dies gilt auch für Fahrtkosten. Dies ist auch für das Fernstudium von Bedeutung, da es auch einige Präsenzveranstaltungen gibt oder du bei Prüfungen vor Ort sein musst. Und ganz spannend: Selbst Anwaltskosten und Prozesskosten, bei einem Rechtsstreit wegen einer Prüfung können steuerlich abgesetzt werden.
Viel Erfolg bei deinem Fernstudium.
Hinweis: Diese Steuertipps fürs Fernstudium beruhen auf persönliche Erfahrungen und Recherchen. Für Aktualität und Richtigkeit kann ich nicht garantieren. Im Zweifel kontaktiert das Finanzamt, euren Steuerberater oder eurer Studienberatung.